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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Παράβαση κράτους μέλους - Μη κοινοποίηση εκθέσεων που προβλέπονται από τις οδηγίες 76/464/ΕΟΚ, 78/659/ΕΟΚ και 80/68/ΕΟΚ - Τυποποίηση και εξορθολογισμός των εκθέσεων για την εφαρμογή ορισμένων οδηγιών σχετικά με το περιβάλλον.

ECLI: ECLI:EU:C:2004:97Entscheidung vom: 12.02.2004

«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unterbliebene Übermittlung der Berichte nach den Richtlinien 76/464/EWG, 78/659/EWG und 80/68/EWG – Vereinheitlichung und zweckmäßige Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien» Leitsätze des Urteils Vertragsverletzungsverfahren – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebliche Sachlage – Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzten Frist(Artikel 226 EG) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Dritte Kammer)12. Februar 2004(1) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unterbliebene Übermittlung der Berichte nach den Richtlinien 76/464/EWG, 78/659/EWG und 80/68/EWG – Vereinheitlichung und zweckmäßige Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien“ Klägerin, gegen Beklagter, DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer),, aufgrund des nach Anhörung der Generalanwältin ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden, folgendes Aus diesen Gründen DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer) Gulmann Puissochet Macken Der Kanzler Der Präsident R. Grass V. Skouris 1 – Verfahrenssprache: Französisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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