EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Παράβαση κράτους μέλους - Μη κοινοποίηση εκθέσεων που προβλέπονται από τις οδηγίες 76/464/ΕΟΚ, 78/659/ΕΟΚ και 80/68/ΕΟΚ - Τυποποίηση και εξορθολογισμός των εκθέσεων για την εφαρμογή ορισμένων οδηγιών σχετικά με το περιβάλλον.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:97Entscheidung vom: 12.02.2004
«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unterbliebene Übermittlung der Berichte nach den Richtlinien 76/464/EWG, 78/659/EWG und 80/68/EWG – Vereinheitlichung und zweckmäßige Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien»
Leitsätze des Urteils
Vertragsverletzungsverfahren – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebliche Sachlage – Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzten Frist(Artikel 226 EG)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Dritte Kammer)12. Februar 2004(1)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unterbliebene Übermittlung der Berichte nach den Richtlinien 76/464/EWG, 78/659/EWG und 80/68/EWG – Vereinheitlichung und zweckmäßige Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien“
Klägerin,
gegen
Beklagter,
DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer),,
aufgrund des nach Anhörung der Generalanwältin ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)
Gulmann
Puissochet
Macken
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Französisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.