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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Μέτρα ισοδυνάμου αποτελέσματος - Προϊόντα διατροφής για αθλητές τα οποία παρασκευάζονται και διατίθενται νομίμως στο εμπόριο εντός άλλων κρατών μελών - Προηγούμενη χορήγηση αδείας εμπορίας.

ECLI: ECLI:EU:C:2004:78Entscheidung vom: 05.02.2004

«Maßnahmen gleicher Wirkung – In anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellte und vertriebene Nahrungsmittel für Sportler – Vorherige Genehmigung des Inverkehrbringens» Leitsätze des Urteils Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung – Nationale Regelung, die das Inverkehrbringen von Nahrungsmitteln für Sportler der Genehmigung unterwirft – Unzulässigkeit – Rechtfertigung – Schutz der öffentlichen Gesundheit – Verbraucherschutz – Nichtvorliegen mangels Nachweises der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme (Artikel 28 EG und 30 EG) (vgl. Randnrn. 21-22, 26 und Tenor) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Dritte Kammer)5. Februar 2004(1) „Maßnahmen gleicher Wirkung – In anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellte und vertriebene Nahrungsmittel für Sportler – Vorherige Genehmigung des Inverkehrbringens“ Klägerin, gegen Beklagte, DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer),, folgendes Aus diesen Gründen DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer) Gulmann Puissochet Macken Der Kanzler Der Präsident R. Grass V. Skouris 1 – Verfahrenssprache: Italienisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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