EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Μέτρα ισοδυνάμου αποτελέσματος - Προϊόντα διατροφής για αθλητές τα οποία παρασκευάζονται και διατίθενται νομίμως στο εμπόριο εντός άλλων κρατών μελών - Προηγούμενη χορήγηση αδείας εμπορίας.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:78Entscheidung vom: 05.02.2004
«Maßnahmen gleicher Wirkung – In anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellte und vertriebene Nahrungsmittel für Sportler – Vorherige Genehmigung des Inverkehrbringens»
Leitsätze des Urteils
Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung – Nationale Regelung, die das Inverkehrbringen von Nahrungsmitteln für Sportler der Genehmigung unterwirft – Unzulässigkeit – Rechtfertigung – Schutz der öffentlichen Gesundheit – Verbraucherschutz – Nichtvorliegen mangels Nachweises der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme (Artikel 28 EG und 30 EG)
(vgl. Randnrn. 21-22, 26 und Tenor)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Dritte Kammer)5. Februar 2004(1)
„Maßnahmen gleicher Wirkung – In anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellte und vertriebene Nahrungsmittel für Sportler – Vorherige Genehmigung des Inverkehrbringens“
Klägerin,
gegen
Beklagte,
DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer),,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)
Gulmann
Puissochet
Macken
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Italienisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.