EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Nesplnění povinnosti státem - Směrnice 2006/40/ES - Klimatizace motorových vozidel - Neúplné provedení.
ECLI: ECLI:EU:C:2009:777Entscheidung vom: 10.12.2009
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 10. Dezember 2009 – Kommission/Vereinigtes Königreich
(Rechtssache C‑187/09)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2006/40/EG – Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen – Unvollständige Umsetzung“
Vertragsverletzungsverfahren – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (Randnr. 8)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. L 161, S. 12) nachzukommen
Tenor
1.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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