EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Nesplnění povinnosti státem - Mechanismus určený k tomu, aby umožnil monitorování emisí skleníkových plynů - Provádění Kjótského protokolu.
ECLI: ECLI:EU:C:2007:463Entscheidung vom: 18.07.2007
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 18. Juli 2007 – Kommission/Luxemburg
(Rechtssache C‑61/07)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen – Umsetzung des Kyoto-Protokolls“
Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 7)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Keine fristgerechte Übermittlung des Berichts mit den in Art. 3 Abs. 2 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls vorgesehenen Angaben − Informationen über nationale Vorausschätzungen der Emissionen von Treibhausgasen und über Maßnahmen, die getroffen worden sind, um diese Emissionen zu begrenzen und/oder zu reduzieren
Tenor
1.
Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 2 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls verstoßen, dass es nicht die in dieser Vorschrift geforderten Informationen übermittelt hat.
2.
Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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