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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Nesplnění povinnosti státem - Směrnice 93/16/EHS - Lékaři - Vzájemné uznávání diplomů, osvědčení a jiných dokladů o dosažené kvalifikaci - Neprovedení ve stanovené lhůtě.

ECLI: ECLI:EU:C:2007:41Entscheidung vom: 18.01.2007

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 18. Januar 2007 – Kommission/Tschechische Republik (Rechtssache C‑203/06) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 93/16/EWG – Ärzte – Gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise – Keine fristgerechte Umsetzung“ Vertragsverletzungsverfahren – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 6) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Keine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise (ABl. L 165, S. 1) Tenor Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 44 der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Die Tschechische Republik trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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