EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Svoboda usazování - Úvěrové instituce - Vnitrostátní právní předpisy zakazující úročení vkladových účtů na viděnou.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:586Entscheidung vom: 05.10.2004
Rechtssache C-442/02
CaixaBank France
gegen
Ministère de l'Économie, des Finances et de l'Industrie
(Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État [Frankreich])
„Niederlassungsfreiheit – Kreditinstitute – Nationale Rechtsvorschriften, die eine Verzinsung von Sichteinlagenkonten verbieten“
Leitsätze des Urteils
Freizügigkeit – Niederlassungsfreiheit – Kreditinstitute – Nationale Regelung, die eine Verzinsung von Sichteinlagenkonten verbietet – Unzulässigkeit – Keine Rechtfertigung
(Artikel 43 EG)
Artikel 43 EG steht der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die es einem Kreditinstitut, das eine Tochtergesellschaft einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft ist, verbietet, die auf Euro lautenden Sichteinlagenkonten zu verzinsen, die von im ersten Mitgliedstaat Gebietsansässigen eingerichtet werden.
Ein solches Verbot, das für die Gesellschaften anderer Mitgliedstaaten ein ernsthaftes Hindernis für die Ausübung ihrer Tätigkeiten durch eine Tochtergesellschaft darstellt, das ihren Zugang zum Markt beeinträchtigt, ist als Beschränkung im Sinne von Artikel 43 EG anzusehen. Diese Beschränkung kann nicht mit zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden, die im Verbraucherschutz oder der Förderung des langfristigen Sparens begründet sind, da sie über das hinausgeht, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist.
(vgl. Randnrn. 12, 17, 21, 23 bis 24 und Tenor)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Große Kammer)5. Oktober 2004(1)
„Niederlassungsfreiheit – Kreditinstitute – Nationale Rechtsvorschriften, die eine Verzinsung von Sichteinlagenkonten verbieten“
gegen
DER GERICHTSHOF (Große Kammer),
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 25. März 2004,
folgendes
1 – Verfahrenssprache: Französisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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