Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Podpora portugalské vlády chovatelům prasat - Podpora mající umožnit vrácení podpor, které byly prohlášeny za neslučitelné se společným trhem - Rozhodnutí Rady, které prohlašuje takovouto podporu za slučitelnou se společným trhem - Protiprávnost - Čl. 88 odst. 2 třetí pododstavec ES.

ECLI: ECLI:EU:C:2004:395Entscheidung vom: 29.06.2004

«Beihilfe der portugiesischen Regierung für Schweinezüchter – Beihilfe, die dazu bestimmt ist, die Rückzahlung von Beihilfen zu ermöglichen, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurden – Entscheidung des Rates, mit der eine derartige Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird – Rechtswidrigkeit – Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3 EG» Leitsätze des Urteils Staatliche Beihilfen – Befugnis des Rates, ausnahmsweise angesichts außergewöhnlicher Umstände eine Beihilfe zu genehmigen – Voraussetzungen für die Ausübung – Anrufung des Rates durch den betroffenen Mitgliedstat vor Erlass einer Entscheidung der Kommission, die die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt, sowie Erlass einer Entscheidung innerhalb von drei Monaten – Grenze – Neutralisierung einer früheren Entscheidung der Kommission (Artikel 87 EG, 88 EG und 89 EG) (vgl. Randnrn. 29-33, 45) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Plenum )29. Juni 2004(1) „Beihilfe der portugiesischen Regierung für Schweinezüchter – Beihilfe, die dazu bestimmt ist, die Rückzahlung von Beihilfen zu ermöglichen, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurden – Entscheidung des Rates, mit der eine derartige Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird – Rechtswidrigkeit – Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3 EG“ Klägerin, gegen Beklagter, und DER GERICHTSHOF (Plenum ), nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 11. Dezember 2003, folgendes Aus diesen Gründen DER GERICHTSHOF (Plenum) Skouris Jann Timmermans Rosas Gulmann Puissochet Cunha Rodrigues La Pergola Schintgen Macken Colneric von Bahr Lenaerts Der Kanzler Der Präsident R. Grass V. Skouris 1 – Verfahrenssprache: Französisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguês