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Fachbeitrag

Gebrauchsmuster

Beitrag der Kanzlei

Streifler & Kollegen
Streifler & Kollegen

Das Gebrauchsmuster ist ebenso wie das Patent ein technisches Schutzrecht. Der „kleine Bruder“ des Patent bietet jedoch nur eine Schutzzeit von höchstens 10 Jahren ( vgl. Patent 20 Jahre). Geschützt werden technische Erfindungen mit Ausnahme von Verfahren.

Trotz seiner kürzeren Schutzzeit bietet das Gebrauchsmuster aber auch den Vorteil, dass bei seiner Eintragung keine Überprüfung des erfinderischen Schritts bzw. der Neuheit erfolgt. Aus diesem Grunde erfolgt die Eintragung eines Gebrauchsmusters unter Umständen bereits nach 6 Wochen. In besonders eiligen Fällen kann es daher durchaus von Vorteil sein sich ein Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) eintragen zu lassen. Eventuelle Löschungsgründe müssen von Dritten in einem entsprechenden Verfahren vorgetragen werden.

Ein weiterer Vorteil des Gebrauchsmusters ist, dass eventuelle Vorbenutzungshandlungen oder Offenbarungen durch den Anmelder oder seinen Rechtsnachfolger im In- und Ausland immerhin für sechs Monate nach Zurschaustellung noch nicht zum Stand der Technik gezählt werden. Erfolgt die Anmeldung also noch innerhalb eines halben Jahres danach, kann sie noch als Neuheit gewertet werden. Diese Schonfrist gibt es hingegen beim Patent regelmäßig nicht.

Nachteilig ist hingegen, dass der Gegenstand des Gebrauchsmusters durch § 1 Abs. 2 GebrMG wiederum eingeengt ist. Demnach ist die Erteilung eines Gebrauchsmusters etwa für wissenschaftliche Theorien, Pläne und Programme der Datenverarbeitung ausgeschlossen.

Kein amtlicher Text und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist das Gesetz oder die Entscheidung selbst.

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Rechner und Assistenten zu den Rechtsgebieten dieses Beitrags. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Zitieren

Gebrauchsmuster, ra.de · Rechtsstand: 11.10.2026

Permalink: https://ra.de/artikel/bsp/gebrauchsmuster

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