BMinGWidAnOAmtlich · § 5 UrhG
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
Rechtsstand: 11.07.2012Fundstelle: BGBl I 2012, 1530Ausgefertigt: 11.07.2012
Vorschriften
Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.