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BBiG2005§73AnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes

Rechtsstand: 26.04.2005Fundstelle: BGBl I 2005, 1695Ausgefertigt: 26.04.2005

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.