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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Situationsaufgabe

Zeitreise: 18.01.2022

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Straßenbauer-Handwerk.

(2) Als Situationsaufgabe sind eine vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebene Verkehrsfläche und eine vorgegebene Bau- oder Bauhilfskonstruktion herzustellen oder zu vervollständigen. Die ausgeführten Arbeiten sind zu dokumentieren.

(3) Für den Bereich der Verkehrsflächen kommen insbesondere 1. Pflaster-, Asphalt- und Betondecken sowie Plattenbeläge, 2. künstliche und natürliche Steine sowie Platten, Bord- und Einfassungssteine, 3. Absteckungen und Höhenmessungen, 4. Entwässerungskanäle und -leitungen, Dränung und 5. Baustellensicherungen,als Bau- und Bauhilfskonstruktionen kommen insbesondere 1. Bauwerke aus Beton, Stahlbeton und Mauerwerk sowie 2. Baugrubensicherungenin Betracht.

(4) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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Ende des Gesetzes