See-BAVAmtlich · § 5 UrhG
See-Berufsausbildungsverordnung
Rechtsstand: 07.09.2026Fundstelle: BGBl I 2013, 3565Ausgefertigt: 10.09.2013
Gliederung
31 Vorschriften- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Berufspraktische Ausbildung
- Abschnitt 3Prüfungen
- § 13 Abschlussprüfung
- § 14 Abschlussprüfung Teil 1
- § 15 Abschlussprüfung Teil 2
- § 16 Prüfungsausschüsse
- § 17 Zusammensetzung und Berufung eines Prüfungsausschusses
- § 18 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung des Prüfungsausschusses
- § 19 Anmeldung zur Abschlussprüfung
- § 20 Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 in besonderen Fällen
- § 21 Prüfungsaufgaben
- § 22 Nichtöffentlichkeit der Abschlussprüfungen
- § 23 Leitung und Aufsicht der Abschlussprüfungen
- § 24 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 25 Nichtbestehen und Wiederholung der Abschlussprüfung Teil 2
- § 26 Rücktritt von der Abschlussprüfung, Nichtteilnahme
- § 27 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Ausschluss von der Abschlussprüfung
- § 28 Prüfungsunterlagen
- Abschnitt 4Schlussvorschriften