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Offshore-ArbZVAmtlich · § 5 UrhG

Offshore-Arbeitszeitverordnung

Rechtsstand: 05.07.2013Fundstelle: BGBl I 2013, 2228Ausgefertigt: 05.07.2013

Gliederung

20 Vorschriften
  1. Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
  2. Abschnitt 2Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen
  3. Abschnitt 3Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden
  4. Abschnitt 4Schlussvorschriften