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InvKGAmtlich · § 5 UrhG

Investitionsgesetz Kohleregionen

Rechtsstand: 20.07.2026Fundstelle: BGBl I 2020, 1795Ausgefertigt: 08.08.2020

Gliederung

27 Vorschriften
  1. Kapitel 1Finanzhilfen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Braunkohlerevieren nach Artikel 104b des Grundgesetzes
  2. Kapitel 2Strukturhilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt
  3. Kapitel 3Weitere Maßnahmen des Bundes
  4. Kapitel 4Zusätzliche Investitionen in die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege zur Förderung der Gebiete nach § 2
  5. Kapitel 5Gemeinsame Vorschriften und Grundsätze