InvKGAmtlich · § 5 UrhG
Investitionsgesetz Kohleregionen
Rechtsstand: 20.07.2026Fundstelle: BGBl I 2020, 1795Ausgefertigt: 08.08.2020
Gliederung
27 Vorschriften- Kapitel 1Finanzhilfen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Braunkohlerevieren nach Artikel 104b des Grundgesetzes
- Kapitel 2Strukturhilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt
- Kapitel 3Weitere Maßnahmen des Bundes
- § 14 Förderung von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung in den Fördergebieten nach § 2
- § 15 Bundesförderprogramm
- § 16 Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes
- § 17 Erweiterung und Einrichtung von Programmen und Initiativen des Bundes zur Förderung der Gebiete nach § 2
- § 18 Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes in den Revieren
- § 19 Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle zur Dezentralisierung von Bundesaufgaben
- Kapitel 4Zusätzliche Investitionen in die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege zur Förderung der Gebiete nach § 2
- Kapitel 5Gemeinsame Vorschriften und Grundsätze