Zum Inhalt springen
EG-FGVAmtlich · § 5 UrhG

EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Rechtsstand: 27.07.2021Fundstelle: BGBl I 2011, 126Ausgefertigt: 03.02.2011

Gliederung

40 Vorschriften
  1. Kapitel 1Allgemeines
  2. Kapitel 2Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
  3. Kapitel 3EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
  4. Kapitel 4EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge
  5. Kapitel 5Gemeinsame Vorschriften
  6. Kapitel 6Anerkennung von Technischen Diensten
  7. Kapitel 7Durchführungs- und Schlussvorschriften