EAKAVAmtlich · § 5 UrhG
Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
Rechtsstand: 16.07.2013Fundstelle: BGBl I 2013, 2477Ausgefertigt: 16.07.2013
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