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30. BImSchVAmtlich · § 5 UrhG

Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

Rechtsstand: 12.10.2022Fundstelle: BGBl I 2001, 305, 317Ausgefertigt: 20.02.2001

Gliederung

18 Vorschriften
  1. Erster TeilAllgemeine Vorschriften
  2. Zweiter TeilAnforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
  3. Dritter TeilMessung und Überwachung
  4. Vierter TeilAnforderungen an Altanlagen
  5. Fünfter TeilGemeinsame Vorschriften