EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Anneliese Lenz gegen Finanzlandesdirektion für Tirol.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:446Entscheidung vom: 15.07.2004
«Kapitalverkehrsfreiheit – Kapitalertragsteuer – Inländische Kapitalerträge: Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % oder Steuersatz in Höhe der Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes – Kapitalerträge aus einem anderen Mitgliedstaat: normaler Steuersatz»
Leitsätze des Urteils
Kapitalverkehrsfreiheit – Beschränkungen – Besteuerung der Kapitalerträge – Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % oder normale Einkommensteuer unter Anwendung eines Hälftesteuersatzes – Beschränkung auf inländische Kapitalerträge – Anwendung der normalen Einkommensteuer ohne Ermäßigung auf ausländische Kapitalerträge – Unzulässigkeit – Rechtfertigung – Fehlen(EG-Vertrag, Artikel 73b und 73d Absätze 1 und 3 [jetzt Artikel 56 EG und Artikel 58 Absätze 1 und 3 EG])
(vgl. Randnrn. 20-22, 28, 31-32, 34-36, 38, 40, 42-43, 49, Tenor 1-2)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Erste Kammer)15. Juli 2004(1)
„Kapitalverkehrsfreiheit – Kapitalertragsteuer – Inländische Kapitalerträge: Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % oder Steuersatz in Höhe der Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes – Kapitalerträge aus einem anderen Mitgliedstaat: normaler Steuersatz“
gegen
DER GERICHTSHOF (Erste Kammer),
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen von A. Lenz, vertreten durch R. Leitner und G. Toifl, Steuerberater, der österreichischen Regierung, vertreten durch J. Bauer als Bevollmächtigten, der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch M. Hoskins, und der Kommission, vertreten durch K. Gross und R. Lyal, in der Sitzung vom 29. Januar 2004,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 25. März 2004,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Erste Kammer)
Jann
Rosas
von Bahr
Silva de Lapuerta
Lenaerts
Der Kanzler
Der Präsident der Ersten Kammer
R. Grass
P. Jann
1 – Verfahrenssprache: Deutsch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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