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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Anneliese Lenz gegen Finanzlandesdirektion für Tirol.

ECLI: ECLI:EU:C:2004:446Entscheidung vom: 15.07.2004

«Kapitalverkehrsfreiheit – Kapitalertragsteuer – Inländische Kapitalerträge: Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % oder Steuersatz in Höhe der Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes – Kapitalerträge aus einem anderen Mitgliedstaat: normaler Steuersatz» Leitsätze des Urteils Kapitalverkehrsfreiheit – Beschränkungen – Besteuerung der Kapitalerträge – Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % oder normale Einkommensteuer unter Anwendung eines Hälftesteuersatzes – Beschränkung auf inländische Kapitalerträge – Anwendung der normalen Einkommensteuer ohne Ermäßigung auf ausländische Kapitalerträge – Unzulässigkeit – Rechtfertigung – Fehlen(EG-Vertrag, Artikel 73b und 73d Absätze 1 und 3 [jetzt Artikel 56 EG und Artikel 58 Absätze 1 und 3 EG]) (vgl. Randnrn. 20-22, 28, 31-32, 34-36, 38, 40, 42-43, 49, Tenor 1-2) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Erste Kammer)15. Juli 2004(1) „Kapitalverkehrsfreiheit – Kapitalertragsteuer – Inländische Kapitalerträge: Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % oder Steuersatz in Höhe der Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes – Kapitalerträge aus einem anderen Mitgliedstaat: normaler Steuersatz“ gegen DER GERICHTSHOF (Erste Kammer), nach Anhörung der mündlichen Ausführungen von A. Lenz, vertreten durch R. Leitner und G. Toifl, Steuerberater, der österreichischen Regierung, vertreten durch J. Bauer als Bevollmächtigten, der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch M. Hoskins, und der Kommission, vertreten durch K. Gross und R. Lyal, in der Sitzung vom 29. Januar 2004, nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 25. März 2004, folgendes Aus diesen Gründen DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) Jann Rosas von Bahr Silva de Lapuerta Lenaerts Der Kanzler Der Präsident der Ersten Kammer R. Grass P. Jann 1 – Verfahrenssprache: Deutsch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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