EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Heikki Antero Pusa gegen Osuuspankkien Keskinäinen Vakuutusyhtiö.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:273Entscheidung vom: 29.04.2004
«Unionsbürgerschaft – Artikel 18 EG – Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit in den Mitgliedstaaten – Pfändung von Bezügen – Modalitäten»
Leitsätze des Urteils
Unionsbürgerschaft – Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten – Nationale Rechtsvorschriften, die den pfändbaren Teil einer Rente unter Abzug der auf diese erhobenen und an der Quelle einbehaltenen nationalen Steuer bestimmen – Nichtberücksichtigung der für die Rente im Ansässigkeitsstaat des Beziehers geschuldeten Steuer – Unzulässigkeit – Nationale Rechtsvorschriften, die eine solche Berücksichtigung von dem vom Schuldner zu erbringenden Beweis der tatsächlichen getragenen Steuerlast in dem anderen Mitgliedstaat abhängig machen – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Artikel 18 EG)
(vgl. Randnrn 35, 48, Tenor 1-2)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)29. April 2004(1)
„Unionsbürgerschaft – Artikel 18 EG – Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit in den Mitgliedstaaten – Pfändung von Bezügen – Modalitäten“
gegen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der finnischen Regierung, vertreten durch T. Pynnä als Bevollmächtigte, und der Kommission, vertreten durch C. O'Reilly und P. Aalto, in der Sitzung vom 25. September 2003,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 20. November 2003,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
Jann
Timmermans
Rosas
La Pergola
von Bahr
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Finnisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.