EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:173Entscheidung vom: 23.03.2004
«Mit den Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarte Leitlinien für eine Zusammenarbeit in Regelungsfragen und zur Transparenz – Fehlende Bindungswirkung»
Leitsätze des Urteils
(Randnr. 40)
(Randnrn.42-43, 45, 50-51)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Plenum )23. März 2004(1)
„Mit den Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarte Leitlinien für eine Zusammenarbeit in Regelungsfragen und zur Transparenz – Fehlende Bindungswirkung“
Klägerin,
gegen
Beklagte,
DER GERICHTSHOF (Plenum ),
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 25. September 2003,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Plenum)
Skouris
Jann
Timmermans
Gulmann
Cunha Rodrigues
La Pergola
Puissochet
Schintgen
Macken
Colneric
von Bahr
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Französisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguês