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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

ECLI: ECLI:EU:C:2004:173Entscheidung vom: 23.03.2004

«Mit den Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarte Leitlinien für eine Zusammenarbeit in Regelungsfragen und zur Transparenz – Fehlende Bindungswirkung» Leitsätze des Urteils (Randnr. 40) (Randnrn.42-43, 45, 50-51) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Plenum )23. März 2004(1) „Mit den Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarte Leitlinien für eine Zusammenarbeit in Regelungsfragen und zur Transparenz – Fehlende Bindungswirkung“ Klägerin, gegen Beklagte, DER GERICHTSHOF (Plenum ), nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 25. September 2003, folgendes Aus diesen Gründen DER GERICHTSHOF (Plenum) Skouris Jann Timmermans Gulmann Cunha Rodrigues La Pergola Puissochet Schintgen Macken Colneric von Bahr Der Kanzler Der Präsident R. Grass V. Skouris 1 – Verfahrenssprache: Französisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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