Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

ECLI:EU:C:2004:11

ECLI: ECLI:EU:C:2004:11Entscheidung vom: 07.01.2004

«Richtlinie 89/104/EWG – Beschränkung der Wirkungen der Marke in Bezug auf geografische Herkunftsangaben – Markenmäßige Benutzung einer geografischen Angabe als Merkmal der Einhaltung der anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel» Leitsätze des Urteils Rechtsangleichung – Marken – Richtlinie 89/104 – Beschränkung der Wirkungen der Marke – Recht des Inhabers einer Marke, sich der Verwendung einer geografischen Herkunftsangabe, die eine Verwechslungsgefahr mit der Marke begründet, durch einen Dritten zu widersetzen – Voraussetzung – Benutzung, die nicht den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht (Richtlinie 89/104 des Rates, Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnrn. 26, 27 ff.) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)7. Januar 2004(1) „Richtlinie 89/104/EWG – Beschränkung der Wirkungen der Marke in Bezug auf geografische Herkunftsangaben – Markenmäßige Benutzung einer geografischen Angabe als Merkmal der Einhaltung der ‚anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel‘“ gegen DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer), nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co., vertreten durch Rechtsanwalt A. Ebert-Weidenfeller, der Putsch GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt P. Neuwald, der griechischen Regierung, vertreten durch G. Skiani und G. Alexaki, der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch K. Manji als Bevollmächtigten im Beistand von D. Alexander, und der Kommission, vertreten durch R. Raith als Bevollmächtigten, in der Sitzung vom 20. Mai 2003, nach Anhörung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Sitzung vom 10. Juli 2003, folgendes Aus diesen Gründen DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer) Jann Timmermans Edward Der Kanzler Der Präsident R. Grass V. Skouris 1 – Verfahrenssprache: Deutsch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPortuguês