Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Ferrero Deutschland GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2006:403Entscheidung vom: 15.12.2006

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2006 – Ferrero Deutschland/HABM – Cornu (FERRO) (Rechtssache T‑310/04) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FERRO – Ältere nationale Wortmarke FERRERO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Ähnlichkeit der Waren“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnrn. 61-112) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. März 2004 (Sache R 540/2002‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ferrero OHG mbH und der Cornu SA Fontain Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Cornu SA Fontain Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke FERRO für Waren der Klasse 30 Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Ferrero OHG mbH Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke FERRERO für Waren der Klassen 5, 29, 30, 32 und 33 Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten, ferner sämtliche Kosten des Zwischenstreits über die Ersetzung der Ferrero OHG mbH durch die Klägerin und die Hälfte der Kosten der Streithelferin. 3. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) trägt seine eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Streithelferin.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguês