Gericht
Verwaltungsgericht Oldenburg
Kennung: vg-oldenburg
Wofür ist das Verwaltungsgericht Oldenburg zuständig?
Verwaltungsgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art — Baurecht, Ausländerrecht, Beamtenrecht, Prüfungsrecht (§ 40 VwGO).
⚠ Vor der Klage steht regelmäßig der Widerspruch, und die Klagefrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe (§ 74 VwGO).
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Anschrift und Kontakt
Schloßplatz 10
26122 Oldenburg
Telefon 0441 - 2206000
Stammdaten
- Instanz
- VG
Entscheidungen dieses Gerichts
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