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WpÜGAngebVAmtlich · § 5 UrhG

WpÜG-Angebotsverordnung

Rechtsstand: 11.12.2023Fundstelle: BGBl I 2001, 4263Ausgefertigt: 27.12.2001

Gliederung

14 Vorschriften
  1. Erster AbschnittAnwendungsbereich
  2. Zweiter AbschnittInhalt der Angebotsunterlage
  3. Dritter AbschnittGegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
  4. Vierter AbschnittBefreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
  5. Fünfter AbschnittSchlussvorschrift