WpÜGAngebV✔Amtlich · § 5 UrhGWpÜG-AngebotsverordnungMerken⌚Rechtsstand: 11.12.2023Fundstelle: BGBl I 2001, 4263Ausgefertigt: 27.12.2001Gliederung14 VorschriftenErster AbschnittAnwendungsbereich§ 1 AnwendungsbereichZweiter AbschnittInhalt der Angebotsunterlage§ 2 Ergänzende Angaben der AngebotsunterlageDritter AbschnittGegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten§ 3 Grundsatz§ 4 Berücksichtigung von Vorerwerben§ 5 Berücksichtigung inländischer Börsenkurse§ 6 Berücksichtigung ausländischer Börsenkurse§ 7 Bestimmung des Wertes der GegenleistungVierter AbschnittBefreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots§ 8 Antragstellung§ 9 Befreiungstatbestände§ 10 Antragsinhalt§ 11 Antragsunterlagen§ 12 Prüfung der Vollständigkeit des Antrags§ 12a ÜbergangsvorschriftenFünfter AbschnittSchlussvorschrift§ 13 Inkrafttreten