TPG-OrganVAmtlich · § 5 UrhG
TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen
Rechtsstand: 12.05.2026Fundstelle: BGBl I 2013, 188Ausgefertigt: 11.02.2013
Gliederung
16 Vorschriften- Abschnitt 1Organ- und Spendercharakterisierung
- Abschnitt 2Transport
- Abschnitt 3Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
- § 8 Angaben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Organen beim grenzüberschreitenden Organaustausch
- § 9 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
- § 10 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen beim grenzüberschreitenden Organaustausch
- § 11 Meldung von Vorfällen bei der Lebendspende von Organen
- Abschnitt 4Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten