TPG-GewVAmtlich · § 5 UrhG
TPG-Gewebeverordnung
Rechtsstand: 12.05.2026Fundstelle: BGBl I 2008, 512Ausgefertigt: 26.03.2008
Vorschriften
10 Vorschriften- § 1Anwendungsbereich
- § 2Anforderungen an die Entnahme von Geweben
- § 3Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders
- § 4Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
- § 5Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
- § 6Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung
- § 7Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 8Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 9Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 10Inkrafttreten