REDTeilnVAmtlich · § 5 UrhG
Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden
Rechtsstand: 11.03.2015Fundstelle: BGBl I 2015, 302, 303Ausgefertigt: 11.03.2015
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