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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Absichtsanzeige für Primärmarkttätigkeiten

Zeitreise: 16.04.2014

(1) Die Absichtsanzeige für Primärmarkttätigkeiten muss Folgendes enthalten: 1. den Vor- und Nachnamen oder die Firma, das Land, die Anschrift und falls vorhanden den BIC des Anzeigenden, 2. den Vor- und Nachnamen, die Telefonnummer, die Faxnummer und die E-Mail-Adresse einer Kontaktperson, 3. die Angabe der öffentlichen Emittenten, für die die Absicht zur Inanspruchnahme der Ausnahme angezeigt wird, sowie 4. das Datum der Absichtsanzeige.

(2) Der Absichtsanzeige ist eine Kopie der Vereinbarung oder Anerkennung der Primärhändler-Tätigkeit des Anzeigenden beizufügen. Die Vereinbarung oder Anerkennung muss von dem jeweiligen öffentlichen Emittenten oder einer in seinem Namen handelnden Person unterzeichnet sein.

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