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§ 46Amtlich · § 5 UrhG

Leistungsbild Verkehrsanlagen

Zeitreise: nicht ausgewiesen

(1) Die Sätze 1 und 2 des § 33 Absatz 1 gelten entsprechend. Sie sind in der folgenden Tabelle für Verkehrsanlagen in Prozentsätzen der Honorare des § 47 bewertet: 1.für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 2 Prozent,2.für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 15 Prozent,3.für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 30 Prozent,4.für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 5 Prozent,5.für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 15 Prozent,6.für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 10 Prozent,7.für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 5 Prozent,8.für die Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) mit 15 Prozent,9.für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) mit 3 Prozent.(2) Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 12 geregelt.(3) Die §§ 35 und 36 Absatz 2 gelten entsprechend.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

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Ende des Gesetzes