GAPDZVAmtlich · § 5 UrhG
GAP-Direktzahlungen-Verordnung
Rechtsstand: 12.08.2026Fundstelle: BGBl I 2022, 139, 2287Ausgefertigt: 24.01.2022
Gliederung
30 Vorschriften- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Begriffsbestimmungen
- Teil 3Vorschriften zu einzelnen Direktzahlungen
- Teil 4Tatsächliche Einheitsbeträge
- § 22 Grundsätze für die Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
- § 23 Berechnung vorläufiger Einheitsbeträge
- § 24 Berechnung von Restmitteln
- § 25 Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen durch Verwendung von Restmitteln
- § 26 Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen zur Vermeidung negativer Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Einheitsbeträgen
- Teil 5Weitere Bestimmung
- Teil 6Schlussbestimmungen