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BMPZVersAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen - ZOVers -

Rechtsstand: 12.08.1967Fundstelle: BAnz 1958, Nr 231Ausgefertigt: 21.11.1958

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.