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BMinGErnAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Rechtsstand: 11.07.2012Fundstelle: BGBl I 2012, 1529Ausgefertigt: 11.07.2012

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.