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AnlageAmtlich · § 5 UrhG

(zu § 2 Absatz 5)Bei der Speicherung der Daten im Datensatz zu verwendende Bezeichner

Zeitreise: 23.10.2024

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1219) BezeichnerErläuterung 1.DatumAnkunftDatum der Ankunft der beherbergten Person (JJJJMMTT) 2.DatumAbreiseDatum der voraussichtlichen Abreise (JJJJMMTT) 3.Familiennamevollständiger derzeitiger Familienname mit Namensbestandteilen, jeweils durch Leerzeichen getrennt 4.Vornamensämtliche Vornamen, jeweils durch Leerzeichen getrennt 5.GeburtsdatumGeburtsdatum (JJJJMMTT) 6.Staatsangehoerigkeitensämtliche Staatsangehörigkeiten 7.Anschriftbestehend aus a) Staat, in dem sich der Wohnort befindet b) Postleitzahl des Wohnorts c) Wohnortbezeichnung d) sofern vorhanden, Zusätze zum Wohnort e) Straßenbezeichnung f) Hausnummerziffern sowie gegebenenfalls zusätzlich Buchstaben oder Zusatzziffern g) sofern vorhanden, Ergänzungen zur Anschrift 8.AnzahlAngehoerigeAnzahl der mitreisenden ausländischen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes 9.AnzahlMitreisendeAnzahl der ausländischen Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes10.StaatsangehoerigkeitMitreisendesämtliche Staatsangehörigkeiten der ausländischen Mitreisenden der Reisegesellschaften11.SeriennummerPassSeriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers ausländischer Personen oder Angaben zu Abweichungen oder Nichtvorlage12.Zahlungszuordnungsnummerbestehend aus der zweckgebunden Zuordnungsnummer des elektronischen Zahlungsvorganges (Token) und aus dem Namen des Zahlungsdienstleisters der Beherbergungsstätte, der den Token generiert13.Beherbergungsstaettebestehend aus Namen und Anschrift der Beherbergungsstätte oder Einrichtung, die die Daten speichert

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

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Ende des Gesetzes