AZRG-DVAmtlich · § 5 UrhG
AZRG-Durchführungsverordnung
Rechtsstand: 22.07.2026Fundstelle: BGBl I 1995, 695Ausgefertigt: 17.05.1995
Gliederung
24 Vorschriften- Abschnitt 1Inhalt des Registers
- Abschnitt 2Datenübermittlung an die Registerbehörde
- Abschnitt 3Datenübermittlung durch die Registerbehörde
- § 8 Übermittlungsersuchen
- § 9 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde
- § 10 Zulassung zum Abruf im automatisierten Verfahren
- § 11 Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen
- § 12 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
- § 13 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen
- § 14 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
- Abschnitt 4Auskunft an die betroffene Person
- Abschnitt 5Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten
- Abschnitt 6Schlußvorschriften
- § 19a Auswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand
- § 19b Auswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person
- § 20 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes
- § 21 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex