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AZRG-DVAmtlich · § 5 UrhG

AZRG-Durchführungsverordnung

Rechtsstand: 22.07.2026Fundstelle: BGBl I 1995, 695Ausgefertigt: 17.05.1995

Gliederung

24 Vorschriften
  1. Abschnitt 1Inhalt des Registers
  2. Abschnitt 2Datenübermittlung an die Registerbehörde
  3. Abschnitt 3Datenübermittlung durch die Registerbehörde
  4. Abschnitt 4Auskunft an die betroffene Person
  5. Abschnitt 5Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten
  6. Abschnitt 6Schlußvorschriften