ZAGAmtlich · § 5 UrhG
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Rechtsstand: 25.03.2026Fundstelle: BGBl I 2017, 2446 (2019 I 1113)Ausgefertigt: 17.07.2017
Gliederung
76 Vorschriften- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 1Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 1a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
- § 2 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
- § 3 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
- § 4 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen
- § 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 6 Verschwiegenheitspflicht
- Unterabschnitt 2Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts
- Unterabschnitt 3Sofortige Vollziehbarkeit
- Unterabschnitt 1Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
- Abschnitt 2Erlaubnis; Inhaber bedeutender Beteiligungen
- Abschnitt 3Eigenmittel, Absicherung im Haftungsfall
- Abschnitt 4Sicherungsanforderungen
- Abschnitt 5Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten
- § 19 Auskünfte und Prüfungen
- § 20 Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
- § 21 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
- § 22 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
- § 23 Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen
- § 24 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
- § 25 Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung
- § 26 Auslagerung
- § 27 Organisationspflichten
- § 28 Anzeigen; Verordnungsermächtigung
- § 29 Monatsausweise; Verordnungsermächtigung
- § 30 Aufbewahrung von Unterlagen
- Abschnitt 6Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit
- Abschnitt 7Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste
- Abschnitt 8Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten
- § 38 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute
- § 39 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 40 Berichtspflicht
- § 41 Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung
- § 42 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
- Abschnitt 9Register
- Abschnitt 10Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister
- Unterabschnitt 1Kartengebundene Zahlungsinstrumente
- Unterabschnitt 2Zugang von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
- Unterabschnitt 3Risiken und Meldung von Vorfällen
- Unterabschnitt 4Starke Kundenauthentifizierung
- Unterabschnitt 5Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
- Unterabschnitt 5aTechnische Infrastrukturleistungen
- Abschnitt 11Datenschutz
- Abschnitt 12Beschwerden und Außergerichtliche Streitbeilegung
- Abschnitt 13Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 14Übergangsvorschriften