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TPDesign/TSysPlAusbVAmtlich · § 5 UrhG

Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin

Rechtsstand: 17.10.2014Fundstelle: BGBl I 2011, 1215Ausgefertigt: 21.06.2011

Vorschriften

29 Vorschriften
  • § 1Staatliche Anerkennung der AusbildungsberufeSeite folgt
  • § 2Dauer der BerufsausbildungSeite folgt
  • § 3Struktur der BerufsausbildungSeite folgt
  • § 4Ausbildungsrahmenplan, AusbildungsberufsbildSeite folgt
  • § 5Durchführung der BerufsausbildungSeite folgt
  • § 6Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktionSeite folgt
  • § 7Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktionSeite folgt
  • § 8Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktionSeite folgt
  • § 9Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktionSeite folgt
  • § 10Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und AnlagenkonstruktionSeite folgt
  • § 11Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und AnlagenkonstruktionSeite folgt
  • § 12Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und AnlagenkonstruktionSeite folgt
  • § 13Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Maschinen- und AnlagenkonstruktionSeite folgt
  • § 14Ausbildungsrahmenplan, AusbildungsberufsbildSeite folgt
  • § 15Durchführung der BerufsausbildungSeite folgt
  • § 16Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und AusrüstungstechnikSeite folgt
  • § 17Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und AusrüstungstechnikSeite folgt
  • § 18Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und AusrüstungstechnikSeite folgt
  • § 19Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Versorgungs- und AusrüstungstechnikSeite folgt
  • § 20Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und MetallbautechnikSeite folgt
  • § 21Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und MetallbautechnikSeite folgt
  • § 22Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und MetallbautechnikSeite folgt
  • § 23Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Stahl- und MetallbautechnikSeite folgt
  • § 24Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische SystemeSeite folgt
  • § 25Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische SystemeSeite folgt
  • § 26Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische SystemeSeite folgt
  • § 27Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Elektrotechnische SystemeSeite folgt
  • § 28Bestehende BerufsausbildungsverhältnisseSeite folgt
  • § 29Inkrafttreten, AußerkrafttretenSeite folgt