TPDesign/TSysPlAusbVAmtlich · § 5 UrhG
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
Rechtsstand: 17.10.2014Fundstelle: BGBl I 2011, 1215Ausgefertigt: 21.06.2011
Vorschriften
29 Vorschriften- § 1Staatliche Anerkennung der AusbildungsberufeSeite folgt
- § 2Dauer der BerufsausbildungSeite folgt
- § 3Struktur der BerufsausbildungSeite folgt
- § 4Ausbildungsrahmenplan, AusbildungsberufsbildSeite folgt
- § 5Durchführung der BerufsausbildungSeite folgt
- § 6Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktionSeite folgt
- § 7Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktionSeite folgt
- § 8Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktionSeite folgt
- § 9Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktionSeite folgt
- § 10Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und AnlagenkonstruktionSeite folgt
- § 11Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und AnlagenkonstruktionSeite folgt
- § 12Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und AnlagenkonstruktionSeite folgt
- § 13Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Maschinen- und AnlagenkonstruktionSeite folgt
- § 14Ausbildungsrahmenplan, AusbildungsberufsbildSeite folgt
- § 15Durchführung der BerufsausbildungSeite folgt
- § 16Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und AusrüstungstechnikSeite folgt
- § 17Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und AusrüstungstechnikSeite folgt
- § 18Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und AusrüstungstechnikSeite folgt
- § 19Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Versorgungs- und AusrüstungstechnikSeite folgt
- § 20Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und MetallbautechnikSeite folgt
- § 21Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und MetallbautechnikSeite folgt
- § 22Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und MetallbautechnikSeite folgt
- § 23Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Stahl- und MetallbautechnikSeite folgt
- § 24Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische SystemeSeite folgt
- § 25Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische SystemeSeite folgt
- § 26Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische SystemeSeite folgt
- § 27Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Elektrotechnische SystemeSeite folgt
- § 28Bestehende BerufsausbildungsverhältnisseSeite folgt
- § 29Inkrafttreten, AußerkrafttretenSeite folgt