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PTA-APrVAmtlich · § 5 UrhG

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten

Rechtsstand: 07.06.2023Fundstelle: BGBl I 1997, 2352Ausgefertigt: 23.09.1997

Gliederung

26 Vorschriften
  1. Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
  2. Abschnitt 2Prüfungsbestimmungen für die Ausbildung zu pharmazeutisch-technischen Assistenten
  3. Abschnitt 3Prüfungsbestimmungen für die Ausbildung zu pharmazeutisch-technischen Assistenten
  4. Abschnitt 4Grundsätze und Systematik der Notenbildung
  5. Abschnitt 5Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem Mitglied staat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat
  6. Abschnitt 6Übergangs- und Schlußvorschriften