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PreisV 30/53Amtlich · § 5 UrhG

Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen

Rechtsstand: 25.11.2021Fundstelle: BAnz 1953, Nr 244Ausgefertigt: 21.11.1953

Vorschriften

12 Vorschriften
  • § 1GrundsatzSeite folgt
  • § 2GeltungsbereichSeite folgt
  • § 3Geltung der PreisvorschriftenSeite folgt
  • § 4Preise für marktgängige LeistungenSeite folgt
  • § 5SelbstkostenpreiseSeite folgt
  • § 6Selbstkostenfestpreise und SelbstkostenrichtpreiseSeite folgt
  • § 7SelbstkostenerstattungspreiseSeite folgt
  • § 8Ermittlung der SelbstkostenpreiseSeite folgt
  • § 9Prüfung der PreiseSeite folgt
  • § 10Feststellung der Angemessenheit von Selbstkostenpreisen durch öffentliche AuftraggeberSeite folgt
  • § 11ZuwiderhandlungenSeite folgt
  • § 12InkrafttretenSeite folgt