PreisV 30/53Amtlich · § 5 UrhG
Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
Rechtsstand: 25.11.2021Fundstelle: BAnz 1953, Nr 244Ausgefertigt: 21.11.1953
Vorschriften
12 Vorschriften- § 1GrundsatzSeite folgt
- § 2GeltungsbereichSeite folgt
- § 3Geltung der PreisvorschriftenSeite folgt
- § 4Preise für marktgängige LeistungenSeite folgt
- § 5SelbstkostenpreiseSeite folgt
- § 6Selbstkostenfestpreise und SelbstkostenrichtpreiseSeite folgt
- § 7SelbstkostenerstattungspreiseSeite folgt
- § 8Ermittlung der SelbstkostenpreiseSeite folgt
- § 9Prüfung der PreiseSeite folgt
- § 10Feststellung der Angemessenheit von Selbstkostenpreisen durch öffentliche AuftraggeberSeite folgt
- § 11ZuwiderhandlungenSeite folgt
- § 12InkrafttretenSeite folgt