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Bitte beachten Sie:

Die hier dargestellten Formulare sind statisch, d.h. nicht Datenbank basiert oder interaktiv.
Interaktive Formulare stellen wir nur registrierten Benutzern zur Verfügung.

Sie können die Formulare in der Druckversion ausfüllen und ausdrucken. Die Daten werden nicht auf Ihrem Computer gespeichert. Die Druckversion des jeweiligen Formulars erreichen Sie über das printpage Druckversion- Symbol am Seitenende.

Sie können aber auch gern das Formular in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen, dort ausfüllen und ausdrucken. Letzteres hat den Vorteil, dass Sie die ausgefüllten Formulare als Dateien dauerhaft speichern können.

Die ausgefüllten Formulare erleichtern uns das Arbeiten, ersetzen jedoch nicht ein Beratungsgespräch. Wenn Sie uns ausgedruckte Formulare zusenden, vergessen Sie bitte nicht Ihren Namen, die Anschrift und eine Rückrufnummer  zu notieren. Bitte vermerken Sie auch, soweit bekannt unser Aktenzeichen und den Namen des Bearbeiters, bzw. des gewünschten Bearbeiters.

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Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.

Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon 030-278740 30
Telefax 030-278740 59
e-Mail: [email protected]


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1.
Auftraggeber
1.1
Name / Firma:
 
1.2
Strasse:
 
  Postleitzahl / Ort:  
 
Telefon:
 
  Telefax  
  Email  
  Website  
1.3
Kontonummer:
Bankleitzahl:
 

 
2.
Anspruchsgegner (Schuldner)
2.1
Name / Firma:
 
2.2
Strasse:
 
  Postleitzahl / Ort:  
       
 
Telefon:
 
  Telefax  
  Email  
  Website  
2.3
Kontonummer:

Bankleitzahl:
 
 
  Kontonummer:

Bankleitzahl:

 
3.
1. Forderung (bitte fügen Sie eine Kopie der Rechnung und ggf. der Mahnschreiben bei.)
3.1
Rechnungsbetrag:
 EUR
 
3.2
Rechnungsdatum:
 EUR
 
3.3 Fälligkeit:  EUR  
3.4
Rücklastschriftkosten:
 EUR
 
3.5 Mahnkosten  EUR  
3.6 Zinssatz a) Verbrauchergeschäft1

b) Handelsgeschäft2

C)
Alternativer dynamischer Zinssatz3:
     Prozentpunkte über Basiszinssatz  
d) Alternativer statischer Zinssatz4:   %

 

1) Bei Verbrauchergeschäft
Verzugszinssatz seit 01.01.1900: 4%, BGB § 288 (1) S. 1 aF)
(Verzugszinssatz seit 01.05.2000: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, BGB § 288 (1) S. 1 aF

 

(Verzugszinssatz seit 01.01.2002: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, BGB § 288 (1) S. 2 nF

2) Bei
Handelsgeschäft,
(Verzugszinssatz seit 01.01.1900: 5%, HGB § 352 (1) S. 1 aF)
(Verzugszinssatz seit 01.05.2000: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, BGB § 288 (1) S. 1 aF)

(Verzugszinssatz seit 01.01.2002: 8 Prozentpunkte über Basiszinssatz,
BGB § 288 (2) nF)

3)
Alternativer dynamischer Zinssatz zB. aus vertragl. Abrede oder BGB § 497 (1) S.2 nF)

4) zB. aus anderem Rechtsgrund, BGB § 288 (3) nF, BGB § 288 (1) S.2 aF)

4.
2. Forderung
4.1
Rechnungsbetrag:
 EUR
 
4.2
Rechnungsdatum:
 EUR
 
4.3 Fälligkeit:  EUR  
4.4
Rücklastschriftkosten:
 EUR
 
4.5 Mahnkosten  EUR  
4.6 Zinssatz a) Verbrauchergeschäft1

b) Handelsgeschäft2

C)
Alternativer dynamischer Zinssatz3:
     Prozentpunkte über Basiszinssatz  
d) Alternativer statischer Zinssatz4:   %

 

 

5.      Forderungsgrund a)  Dienstleistungsvertrag

b) Werkvertrag

C) Warenlieferung

d) Zeitungsanzeige

e) Scheck / Wechsel

f) sonstiges

 
6.  Zusatzinformationen: a) mögliche Einwendungen

b) sonstiges
 

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Referenzen - Gesetze

Inkassoauftrag zitiert 8 §§.

HGB | § 352


(1) Die Höhe der gesetzlichen Zinsen, mit Ausnahme der Verzugszinsen, ist bei beiderseitigen Handelsgeschäften fünf vom Hundert für das Jahr. Das gleiche gilt, wenn für eine Schuld aus einem solchen Handelsgeschäfte Zinsen ohne Bestimmung des Zinsfuß

BGB | § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit


Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

BGB | § 2 Eintritt der Volljährigkeit


Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.

BGB | § 497 Verzug des Darlehensnehmers


(1) Soweit der Darlehensnehmer mit Zahlungen, die er auf Grund des Verbraucherdarlehensvertrags schuldet, in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag nach § 288 Abs. 1 zu verzinsen. Im Einzelfall kann der Darlehensgeber einen höheren oder der Dar