Endlich endgültiges Ende der schädlichen "Schutz"-Maske

26.02.2023
Zusammenfassung des Autors

Unserer Kanzlei gelang Ende 2022 auf dem neuen Gebiet des Corona-Rechts (siehe unten für eine Beschreibung) ein sensationeller Erfolg: zum ersten Mal wurde ein Arzt im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausstellens von Maskenbefreiungen freigesprochen. Gute Aussichten bestehen, dass dieses wohlbegründete Urteil auch in zweiter Instanz halten wird. Aus diesem Anlass im Folgenden einige grundlegende Überlegungen:

Nach einer Mark Twain zugeschriebenen - aber viel älteren und in verschiedensten Varianten ausformulierten - Weisheit verbreitet sich eine Lüge in Siebenmeilenstiefeln weltweit, während sich die Wahrheit noch ihre Ballerinas anzieht. 

"A lie can travel halfway around the World while the truth is putting on its shoes."

Kaum ein Zitat fasst die letzten drei Jahre besser zusammen. 

Während das Märchen vom Killervirus, das angeblich im Wege der Zoonose auf dem Markt von Wuhan die gesamte Menschheit angegriffen habe, sich in Windeseile kraft neuartiger Faktenchecker und unkritischer Massenmedien verbreiten konnte, hat sich kontinuierlich eine nach der anderen angeblichen Verschwörungstheorie - besser spräche man von Anfangsverdacht oder Hypothesenerweiterungen - bewahrheitet. 

Und immer noch herrscht das durch die anfänglichen Fehlinformationen etwa aus Bergamo geschaffene Narrativ vor und haben es die wachsam hinterfragenden Kritikerinnen und Kritiker nicht zuletzt aufgrund des schäbigen staatlichen Framings schwer gegenüber der breiten Masse der gehorsam woken Mitläuferinnen und Mitläufer. Überdies wurde und wird bis heute massiv zensiert, euphemistisch als Cancel Culture bezeichnet. 

Tatsächlich handelt es sich bei der angeblichen Impfung um ein Trojanisches Pferd. Und die angeblichen Schutzmasken machen ebenfalls krank, wie immer mehr Studien überzeugend belegen. Wir werden in einigen Jahren signifikant erhöhte Lungenkrebsraten feststellen, diesmal nicht durch Asbest sondern durch die Mikroplastikfasern aus den billigen Importprodukten. Knötchenbildungen (Granulome) aufgrund dieser Fasern hat die Pathologie bereits nachweisen können. Von Professor Dr. med. Andreas Sönnichsen und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sowie von Professor Dr. med. Harald Wallach u.a. stammen die neuesten eindrückliche Studien, die hoffentlich eine Wiederkehr der völlig evidenzfreien Maskenpflicht werden unterbinden können.  

Das Thema Corona wird uns entgegen der Auffassung der anwaltlichen Satzungsversammlung noch lange begleiten, die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen und nimmt lediglich langsam an Fahrt auf, passend eben zur oben erwähnten Ballett-Tänzerin, die sich auf ihr Adagio vorbereitet. 

Die Anwälte für Aufklärung - der gemeinnützige Verein, der sich zur besseren Abgrenzung von den Mainstream Anwaltvereinen gegründet hat, wird bei der nächsten Tagung im Februar über Strategien und Methoden der Aufarbeitung beraten und dabei auch historische Vergleiche etwa mit dem SED-Unrecht nicht scheuen. 

Corona-Recht ist wie das Baurecht auch eine Misch-Materie aus den verschiedenen universitären Rechtsfächern.

In erster Linie ist hier natürlich das

1. Medizinrecht und Pharmarecht
zuständig und wird immer mehr werden, weil sich die desaströsen Folgen der Gen-Spritze mehr und mehr zeigen. Mehr und mehr Kanzleien bieten daher explizit Patientenrecht zugunsten der Spritz-Opfer an. 

Schon vorher hat man sich als Medizinrechtlerin oder Medizinrechtler gerne entweder auf Mandantschaften aus der Ärzteschaft oder eben - was nun bereits mehr und mehr der Fall ist - auf die Durchsetzung von Rechten der Opfer von vermeidbaren Behandlungsfehlern spezialisiert. 

Vermeidbar sind alle Fehler, die daraus resultieren, dass die Täterinnen und Täter nur noch die Tagesschau glotzen und das Ärzteblatt lesen, anstatt sich ein umfassendes Bild mithilfe auch der neuen bzw. freien Medien zu machen.

Die Spritz-Täterinnen und Spritz-Täter sind er in erster Linie für die Folgen der nutzlosen und schädlichen Spritzen (auf Englisch nicht zu Unrecht als "shots" bezeichnet) haftbar zu machen. Denn die notwendige Aufklärung vor jedem medizinischen Eingriff ist sowohl inhaltlich als auch förmlich fehlerhaft erfolgt. Weder wurde hinreichend über den experimentellen Charakter und mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt noch haben die Spritz-Täterinnen und Spritztäter in jedem Einzelfall geprüft, ob das jeweilige Spritz-Opfer nicht zur Spritze genötigt worden ist, sei es durch sozialen Druck sei es durch berufliche Zwänge. Nicht zuletzt fehlt es an der erforderlichen Schonfrist. 

Inzwischen pfeifen es die Spatzen von den Dächern. Wer sich jetzt noch spritzen lässt, kann kaum noch geschäftsfähig sein.

In zweiter Linie müssen Corona-Fachanwälte (mwd) das

2. Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht
beherrschen. Denn der autoritäre Staat bedient sich gerne im Sinne einer mehr und mehr unbegrenzten Auslegung der Sanktionen dieser Rechtsgebiete, sei es wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsrecht, sei es wegen Nichtbefolgung der absurd nutzlosen Maskenpflicht, gegen die ja gerade demonstriert werden soll.

Nutzlos und sogar kontraproduktiv ist die FFP2-Staubschutz-Maske nicht zuletzt deshalb, weil die Atemluft durch die Maske aufgewärmt und dadurch empfänglicher für Feuchtigkeit wird (sogenannter Foegen-Effekt). Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer etwa blasen die aufgewärmte und dadurch besonders virenreiche Luft (Stichwort Aerosole) ihren Fahrschülerinnen und Fahrschülern per Maskendüse direkt ins Gesicht. 

Schon eine öffentlichrechtliche Pflicht kann zur Vollstreckung und damit zum Zwang durch die Verwaltungsvollstreckungsgesetze des Bundes und der Länder führen, so dass auch das

3. Verwaltungsrecht und Staatsrecht (bzw. Verfassungsrecht)
einschlägig ist und die Behauptung, eine Pflicht sei ja kein Zwang (wer historisch informiert ist kennt die Herkunft dieser kranken Logik), schon aus diesem Grunde eine blanke Lüge darstellt.

Weil es bekanntlich leider schon einige bereichsbezogene Spritzpflichten gibt, sogar bestätigt durch das vormals so angesehene, inzwischen lediglich noch als Propagandaorgan der Bundesregierung verrufene Bundesverfassungsgericht und zuletzt auch (aufgrund eines krassen Anwaltsfehlers) das Bundesverwaltungsgericht, ist an vierter Stelle das

4. Arbeitsrecht
ein wesentlicher Bestandteil des Corona-Rechts.

Neben besonderen Fristen kennt dieses Rechtsgebiet noch andere erhebliche Fallstricke. Ich würde mir wünschen, dass es künftig mehr und mehr Kanzleien gibt, die das somit sehr breite Spektrum des neuen Rechtsgebiets "Corona-Recht" abdecken und zuverlässig vertreten können.

Auch auf diesem Portal ist nach meinem Dafürhalten schnellstmöglich das neue Rechtsgebiet Corona-Recht einzuführen. Es wird ähnlich wie Legal-Tech künftig auch Gegenstand von Ausschreibungen auf universitäre Lehrstühle sein.

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Verfassungsrecht

Alphabetische Bibliographie der deutschsprachigen Corona-Aufklärungsliteratur 2020-2022

26.06.2022

Was wir derzeit weltweit erleben ist nichts anderes als ein Putsch (Mies) des digital-finanziellen Komplexes (Wolff). Schleichend wurden und werden weiterhin unsere Freiheitsrechte ausgehöhlt. Ein Symptom dafür ist nicht zuletzt, dass nicht nur Online-Beiträge, sondern sogar ganze Profile einfach gelöscht werden - siehe etwa https://www.123recht.de/ratgeber/grundrechte-verfassung/Gewoehnung-an-Zensur-Widerspruch-zur-grundrechtlich-garantierten-Meinungsfreiheit-__a159776.html - ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen. Neben Kayvan Soufi-Siavash war auch Henryk M. Broder Opfer dieser digitalen Bücherverbrennung, ebenso wie etwa ein Michael Wendler  und zuletzt auch sämtliche Kanäle auf YouTube von OVALmedia. Zu dieser Zensur und ihrer historischen Kontinuität siehe Hofbauer, Zensur (2022). Gut beraten ist man also, wenn man sich nicht blindlings den globalfaschistischen Internet-Konzernen ausliefert sondern immer noch Bücher produziert. Corona-Widerstandsbücher gibt es inzwischen noch und nöcher, langsam pfeifen es die Spatzen von den Dächern, und es ist hoffentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis endlich die notwendige Entcoronazifizierung stattfindet und eine gründliche Aufarbeitung. Ein kleiner Beitrag ist meine im Entstehen begriffene Bibliographie. Siehe ferner auch meine neuere Übersicht über einige aus meiner Sicht wesentliche Aufklärungsmedien. 

Fachanwalt für ziviles Revisionsrecht

01.08.2017

Gegenmodell zum überkommenen System der Singularzulassung zum BGH in Zivilsachen

Referenzen

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