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RBKAmtlich · § 5 UrhG

Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen

Rechtsstand: 25.11.1949Fundstelle: BAnz 1950, Nr 4Ausgefertigt: 25.11.1949

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.