Verwaltungsgericht Regensburg Berichtigungsbeschluss, 01. Sept. 2017 - RN 11 K 17.80
Tenor
Der 2. und 3. Absatz auf Seite 3 des Urteils vom 26.07.2017, Az. RN 11 K 17.80, werden berichtigt und erhalten folgende Fassung:
Mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 14.6.2017 beschränkte die Klägerin ihr Klagebegehren. Sie beantragt zuletzt:
"1. Der Fremdenverkehrsbeitragsbescheid der Beklagten vom 21.05.2013, PK-Nr.: 1392071000 für das Veranlagungsjahr 2011 für das Objekt … in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landratsamtes Passau vom 21.11.2014 wird insoweit aufgehoben, als bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Fremdenverkehrsbeitrag 2011 der Gewinn um die Gewerbesteuer in Höhe von 104.352,- € erhöht wurde.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten der Klägerin im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.“
Gründe
I.
II.
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