Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. März 2017 - M 9 K 15.3863
Tenor
I. Der Tenor des Urteils vom
„Die Berufung wird zugelassen.“
II. Die Rechtsmittelbelehrungdes Urteils, wonach die Zulassung der Berufung beantragt werden kann, wird durch die folgende Rechtsmittelbelehrungersetzt:
„
Gründe
ra.de-Urteilsbesprechung zu Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. März 2017 - M 9 K 15.3863
Urteilsbesprechung schreiben0 Urteilsbesprechungen zu Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. März 2017 - M 9 K 15.3863
Referenzen - Gesetze
(1) Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Urteil sind jederzeit vom Gericht zu berichtigen.
(2) Über die Berichtigung kann ohne vorgängige mündliche Verhandlung entschieden werden. Der Berichtigungsbeschluß wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. Ist das Urteil elektronisch abgefasst, ist auch der Beschluss elektronisch abzufassen und mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.