Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 25. Feb. 2016 - 27 W 20/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0225.27W20.16.00
published on 25.02.2016 00:00
Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 25. Feb. 2016 - 27 W 20/16
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Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Arnsberg vom 14.01.2016 aufgehoben.


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(1) Die Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Angelegenheiten nach diesem Gesetz statt, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. (2) Der Beurteilung des Beschwerd

Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllu

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Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.