LGW 1 O 135/15

ECLI:ECLI:DE:LGW:2015:0818.1O135.15.00
bei uns veröffentlicht am18.08.2015

Gericht

Landgericht Wuppertal

Tenor

                                            Versäumnisurteil

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 47.483,51 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.151,25 Euro und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 35.755,31 Euro jeweils seit dem 20.04.2015 sowie 40,00 Euro vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 47.483,51 EUR festgesetzt.


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