LGMAGDE 7 O 2274/09
Tenor
1.) Die Beklagten werden verurteilt, werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerinnen 3.000,00 € zu zahlen.
2.) Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen ¼ und die Beklagten als Gesamtschuldner ¾. Die Reisekosten zum Termin am 17.03.2010 trägt jede Seite selbst.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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