Landgericht Ingolstadt Beschluss, 28. Okt. 2016 - 51 OH 1356/13 Bau
Tenor
I. Der Beweisbeschluss vom 22.11.2013 wird um die Beweisbehauptungen der Antragstellerpartei im Schriftsatz vom 22.08.2016, Überschrift „Antrag auf Erweiterung des Beweisbeschlusses“ mit Ausnahme der Beweisbehauptung in Ziffer I.2., erweitert.
II. Im Übrigen wird der Antrag auf Erweiterung des Beweisbeschlusses zurückgewiesen.
III. Der Sachverständige wird angewiesen, den mit Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16.09.2016 übersandten USB-Stick dahingehend zu prüfen, ob dieser die von ihm benötigten Unterlagen enthält und dies dem Gericht zeitnah mitzuteilen.
Gründe
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