LGBO I-8 O 263/14

ECLI:ECLI:DE:LGBO:2014:1113.I8O263.14.00
bei uns veröffentlicht am13.11.2014

Gericht

Landgericht Bochum

Tenor

  • 1. Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin zur Abgeltung der Klageforderung einschließlich der Abgeltung etwaiger Ansprüche der Klägerin gegen den Sohn der Beklagten aufgrund des streitgegenständlichen Sachverhalts 1.000,00 Euro zu zahlen, und zwar in monatlichen Raten in Höhe von je 50,00 Euro, beginnend ab dem 15.01.2015, die Folgeraten jeweils fällig am 15. eines jeden Folgemonats.

Gerät die Beklagte mit der Zahlung einer Rate länger als 14 Tage in Rückstand, ist der dann noch zur Zahlung ausstehende Restbetrag insgesamt fällig.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Vergleichs werden gegeneinander  aufgehoben.


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