LGBO I-8 O 263/14
Tenor
1. Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin zur Abgeltung der Klageforderung einschließlich der Abgeltung etwaiger Ansprüche der Klägerin gegen den Sohn der Beklagten aufgrund des streitgegenständlichen Sachverhalts 1.000,00 Euro zu zahlen, und zwar in monatlichen Raten in Höhe von je 50,00 Euro, beginnend ab dem 15.01.2015, die Folgeraten jeweils fällig am 15. eines jeden Folgemonats.
Gerät die Beklagte mit der Zahlung einer Rate länger als 14 Tage in Rückstand, ist der dann noch zur Zahlung ausstehende Restbetrag insgesamt fällig.
2. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
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Der Streitwert und der Gegenstandswert des Vergleichs werden auf bis zu 6.000,00 Euro festgesetzt.
2Rechtsbehelfsbelehrung:
3Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Landgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Landgericht Bochum, Westring 8, 44787 Bochum, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
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