Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2002 - VII ZB 24/01

bei uns veröffentlicht am17.01.2002

Gericht

Bundesgerichtshof


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Richter

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
VII ZB 24/01
vom
17. Januar 2002
in dem Rechtsstreit
Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Dr. Haß, Hausmann,
Dr. Wiebel und Prof. Dr. Kniffka

beschlossen:
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. August 2001 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Beschwerdebegründung gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlaß. Beschwerdewert: 50.907,83 ? Ullmann Haß Hausmann Wiebel Kniffka

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