Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2004 - II ZR 354/02
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
II ZR 354/02
vom
19. Juli 2004
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Juli 2004 durch
den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Goette,
Kraemer, Dr. Strohn und Caliebe
beschlossen:
Das Urteil des II. Zivilsenats vom 19. Juli 2004 wird im Tenor wie folgt berichtigt: Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 5. Dezember 2002 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß der Beklagte nicht zur Zahlung verurteilt, sondern die von dem Landgericht zugesprochene Forderung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der früheren Beklagten zur Tabelle festgestellt wird.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
Röhricht Goette Kraemer Strohn Caliebe
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
Röhricht Goette Kraemer Strohn Caliebe
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